Die Bauherrenhilfe ist das Bereitstellen oder Zubringen des Bestellers an Leistungen wie Arbeitsstunden, Hebewerkzeuge oder dgl. Diese Leistungen werden entsprechend den Vereinbarungen bewertet und in der Abrechnung als Gutschrift ausgeweisen.
Die Bauherrenhilfe ist das Bereitstellen oder Zubringen des Bestellers an Leistungen wie Arbeitsstunden, Hebewerkzeuge oder dgl. Diese Leistungen werden entsprechend den Vereinbarungen bewertet und in der Abrechnung als Gutschrift ausgeweisen.